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Darf ein Anwalt ChatGPT nutzen?

Ja. Kein Gesetz verbietet Anwältinnen und Anwälten die Nutzung von ChatGPT. Grenzen ziehen die Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und § 203 StGB, die Regeln für Dienstleister in § 43e BRAO und die DSGVO. Ohne Mandatsbezug ist der Einsatz meist unkritisch. Mit Mandantendaten braucht es einen geeigneten Geschäftstarif, passende Verträge und klare Regeln im Team.

Darf ich als Anwalt ChatGPT nutzen?

Ja. Die Frage ist nicht ob, sondern mit welchen Daten und in welchem Tarif. Weder die BRAO noch die BORA verbieten den Einsatz von KI-Werkzeugen. Anwältinnen und Anwälte nutzen seit Jahren Dienstleister für Software, Cloud-Speicher oder Schreibdienste. Für KI gelten dieselben Regeln.

Unproblematisch sind Aufgaben ohne Mandatsbezug: ein Rundschreiben formulieren, einen Fachaufsatz gliedern, einen englischen Text übersetzen, der keine Mandantendaten enthält. Heikel wird es, sobald Informationen aus einem Mandat in das System gelangen. Dann greifen Verschwiegenheit, Strafrecht und Datenschutz.

Darf ich Mandantendaten in ChatGPT eingeben?

Nur, wenn der Anbieter als Dienstleister nach § 43e BRAO eingebunden ist und die DSGVO-Anforderungen erfüllt sind. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO erfasst alles, was Ihnen in Ausübung Ihres Berufs bekannt geworden ist. Dazu gehören nicht nur Namen, sondern auch Sachverhalte, aus denen sich der Mandant erkennen lässt.

In der Praxis heißt das: Verbrauchertarife, die für Privatpersonen gedacht sind, scheiden für Mandantendaten aus. Geschäftstarife und API-Zugänge bieten je nach Anbieter Verträge, Auftragsverarbeitung und den Ausschluss der Nutzung Ihrer Eingaben für das Training. Anthropic etwa gibt an, Eingaben aus seinen kommerziellen Produkten standardmäßig nicht zum Training zu nutzen. Prüfen Sie solche Angaben immer im konkreten Vertrag, nicht nur auf der Werbeseite.

Ist ChatGPT mit § 203 StGB vereinbar?

Ja, wenn der Anbieter als „sonstige mitwirkende Person“ eingebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe. Seit 2017 erlaubt Absatz 3 ausdrücklich, Geheimnisse gegenüber Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit das für ihre Mitwirkung erforderlich ist.

Absatz 4 verlangt im Gegenzug, dass Sie diese Personen zur Geheimhaltung verpflichten. Wer das unterlässt, kann sich selbst strafbar machen, wenn die mitwirkende Person das Geheimnis unbefugt offenbart. Deshalb ist der Vertrag mit dem KI-Anbieter keine Formalie.

Was verlangt § 43e BRAO vom Vertrag mit dem KI-Anbieter?

Textform, eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung, eine Begrenzung auf das Erforderliche und eine Regel zu Subunternehmern. § 43e BRAO ist die berufsrechtliche Grundlage für die Einbindung von Dienstleistern.

Checkliste nach § 43e BRAO:

  • Sorgfältige Auswahl des Anbieters (Abs. 2).
  • Vertrag in Textform (Abs. 3 Satz 1).
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen (Abs. 3 Nr. 1).
  • Kenntnisnahme nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich (Abs. 3 Nr. 2).
  • Festlegung, ob weitere Personen herangezogen werden dürfen, und deren Verpflichtung in Textform (Abs. 3 Nr. 3).
  • Bei Leistungserbringung im Ausland: vergleichbarer Schutz der Geheimnisse (Abs. 4).
  • Beendigung der Zusammenarbeit, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden (Abs. 2 Satz 2).

Große Anbieter arbeiten mit Standardverträgen. Ob diese die Anforderungen abdecken oder eine Ergänzung nötig ist, müssen Sie im Einzelfall prüfen.

Reicht es, Mandantendaten zu anonymisieren?

Wenn die Anonymisierung wirklich gelingt, ja. Das ist schwieriger, als es klingt. Namen zu entfernen genügt oft nicht. Ein Sachverhalt mit Ort, Branche, Datum und Streitwert kann einen Mandanten erkennbar machen, vor allem in kleineren Städten.

Echte Anonymisierung heißt: Aus dem Text lässt sich mit vertretbarem Aufwand niemand mehr bestimmen. Für abstrakte Rechtsfragen („Welche Frist gilt für …?“) ist das leicht. Für die Arbeit an einem konkreten Schriftsatz meist nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf Anonymisierung, wenn Sie regelmäßig mit Mandatsinhalten arbeiten.

Welche Rolle spielt die DSGVO?

Eine eigenständige. Berufsrecht und Datenschutz gelten nebeneinander. § 43e Abs. 8 BRAO stellt klar, dass die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unberührt bleiben.

Für den KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter brauchen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet, kommen die Regeln zur Übermittlung in Drittländer hinzu (Art. 44 ff. DSGVO). Außerdem gehören die Verarbeitung in Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

Brauche ich die Einwilligung des Mandanten?

Für allgemeine Kanzleiwerkzeuge in der Regel nicht, für mandatsbezogene Dienste unter Umständen schon. § 43e Abs. 5 BRAO verlangt eine Einwilligung, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient.

Ob ein allgemein eingesetzter KI-Assistent darunter fällt, wenn Sie ihn für ein bestimmtes Mandat nutzen, wird unterschiedlich beurteilt. Eine vorsichtige Lösung ist ein klarer Hinweis in der Mandatsvereinbarung, dass die Kanzlei KI-gestützte Werkzeuge unter Wahrung der Verschwiegenheit einsetzt. Die konkrete Formulierung sollten Sie berufsrechtlich prüfen.

Welche Tarife eignen sich für die Kanzlei?

Für Mandantendaten nur Geschäftstarife oder API-Zugänge mit passenden Verträgen. Die Anbieter unterscheiden ihre Angebote meist nach Zielgruppe. Die Bedingungen weichen je nach Anbieter und Tarif ab und ändern sich; die folgende Übersicht zeigt typische Unterschiede, keine Zusage für ein bestimmtes Produkt.

Tarifart Typische Zielgruppe Worauf Sie achten
Kostenlose Version Privatpersonen keine Mandantendaten; Trainingsnutzung und Speicherung prüfen
Bezahlter Einzeltarif für Privatkunden Privatpersonen, Einzelnutzer wie oben; oft kein AV-Vertrag
Team- oder Unternehmenstarif Organisationen AV-Vertrag, Ausschluss des Trainings, Verarbeitungsort, Verwaltung der Nutzer
API-Zugang Entwickler, eingebettete Anwendungen Vertrag, Aufbewahrungsfristen, Verarbeitungsort
KI-Funktion in der Kanzleisoftware Kanzleien ob ein externer KI-Anbieter eingebunden und vom Vertrag mit dem Softwarehersteller erfasst ist

Prüfen Sie zusätzlich, ob Mitarbeitende private Konten für Kanzleiaufgaben nutzen. Das ist in vielen Organisationen der häufigste Weg, auf dem vertrauliche Daten in ungeeignete Tarife gelangen.

Wer haftet, wenn ChatGPT falsche Urteile nennt?

Sie. Die Verantwortung für einen Schriftsatz bleibt immer beim Anwalt. Sprachmodelle können Fundstellen, Aktenzeichen und Zitate erfinden, die plausibel klingen. Gerichte in mehreren Ländern haben sich bereits mit Schriftsätzen befasst, die solche erfundenen Zitate enthielten.

Deshalb gilt: Jede Fundstelle, jedes Aktenzeichen und jedes Zitat aus einer KI-Antwort wird in einer verlässlichen Quelle geprüft, bevor es verwendet wird. Das gehört als feste Regel in die KI-Richtlinie Ihrer Kanzlei.

Muss ich Mandanten über die KI-Nutzung informieren?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht für die interne Nutzung nach unserem Kenntnisstand nicht. Die Transparenzpflichten in Art. 50 KI-Verordnung betreffen vor allem Anbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, sowie Betreiber, die etwa Deepfakes erzeugen oder KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichen. Ein Schriftsatzentwurf, den eine Anwältin prüft und verantwortet, fällt nicht darunter.

Anders kann es sein, wenn die Kanzlei einen Chatbot auf ihrer Website einsetzt. Dann sollte für Besucher erkennbar sein, dass sie mit einer KI kommunizieren. Unabhängig von Pflichten gilt: Offenheit schafft Vertrauen. Ein Satz in der Mandatsvereinbarung oder auf der Website, wie die Kanzlei KI einsetzt, beantwortet Fragen, bevor sie gestellt werden.

Was sollte ich vor dem ersten Einsatz klären?

Tarif, Verträge, Datenregeln und Schulung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Nutzung welche Vorbereitung braucht.

Nutzung Beispiel Voraussetzungen
Ohne Mandatsbezug Newsletter-Entwurf, allgemeine Rechtsfrage Grundregeln im Team, Ergebnisprüfung
Anonymisierte Sachverhalte abstrakte Fallfrage ohne erkennbare Personen wie oben, plus Regeln zur Anonymisierung
Mandantendaten Schriftsatzentwurf, Aktenauszug Geschäftstarif oder API, Vertrag nach § 43e BRAO, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Prüfung Drittlandtransfer, ggf. Einwilligung
Besonders sensible Mandate Strafsachen, Gesundheitsdaten zusätzlich Prüfung, ob eine lokale KI sinnvoller ist

Hinzu kommt die Schulung. Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen Kanzleien als Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Teams zu fördern. Was das konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber KI-Kompetenzpflicht in der Kanzlei.


Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand September 2026. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine berufsrechtliche Beratung. Tarife und Vertragsbedingungen der genannten Anbieter ändern sich häufig.

Weiter: Wie wir KI in Kanzleien mit geprüften Tarifen, Verträgen und Teamregeln einführen, lesen Sie unter KI-Einführung in der Kanzlei.

Quellen: § 43a BRAO · § 43e BRAO · § 203 StGB · DSGVO (EU) 2016/679 · Anthropic: Nutzung von Daten für das Training (abgerufen im September 2026)

Dieser Ratgeber beschreibt technische und organisatorische Grundlagen. Er ist keine Rechtsberatung. Funktionen der genannten Produkte ändern sich häufig; wir prüfen die Angaben halbjährlich.

Häufige Fragen

Darf ich die kostenlose Version von ChatGPT für Mandate nutzen?

Mit Mandantendaten sollten Sie das nicht tun. Verbrauchertarife sind nicht auf die Anforderungen von § 43e BRAO und Art. 28 DSGVO ausgelegt. Für allgemeine Recherche ohne Bezug zu einem Mandat ist die Nutzung dagegen in der Regel unkritisch.

Ist Claude oder Microsoft Copilot rechtlich anders zu bewerten als ChatGPT?

Nein, die Maßstäbe sind dieselben. Entscheidend ist nicht die Marke, sondern der konkrete Tarif: Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Regeln zum Training mit Ihren Daten und zum Ort der Verarbeitung.

Muss ich Mandanten sagen, dass ich KI nutze?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es für die interne Nutzung nach unserem Kenntnisstand nicht. Wenn der KI-Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, kann nach § 43e Abs. 5 BRAO aber eine Einwilligung nötig sein. Viele Kanzleien informieren ohnehin offen, etwa in der Mandatsvereinbarung.

Verstößt die Nutzung von KI gegen die Pflicht zur persönlichen Mandatsbearbeitung?

Nicht, solange die Anwältin oder der Anwalt das Ergebnis prüft und verantwortet. KI kann Entwürfe liefern; die rechtliche Bewertung und die Verantwortung bleiben beim Berufsträger.

Zwei Menschen stehen auf einer Anhöhe neben einem großen Baum und blicken über ein weites Tal.