Darf ich als Anwalt ChatGPT nutzen?
Ja. Die Frage ist nicht ob, sondern mit welchen Daten und in welchem Tarif. Weder die BRAO noch die BORA verbieten den Einsatz von KI-Werkzeugen. Anwältinnen und Anwälte nutzen seit Jahren Dienstleister für Software, Cloud-Speicher oder Schreibdienste. Für KI gelten dieselben Regeln.
Unproblematisch sind Aufgaben ohne Mandatsbezug: ein Rundschreiben formulieren, einen Fachaufsatz gliedern, einen englischen Text übersetzen, der keine Mandantendaten enthält. Heikel wird es, sobald Informationen aus einem Mandat in das System gelangen. Dann greifen Verschwiegenheit, Strafrecht und Datenschutz.
Darf ich Mandantendaten in ChatGPT eingeben?
Nur, wenn der Anbieter als Dienstleister nach § 43e BRAO eingebunden ist und die DSGVO-Anforderungen erfüllt sind. Die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO erfasst alles, was Ihnen in Ausübung Ihres Berufs bekannt geworden ist. Dazu gehören nicht nur Namen, sondern auch Sachverhalte, aus denen sich der Mandant erkennen lässt.
In der Praxis heißt das: Verbrauchertarife, die für Privatpersonen gedacht sind, scheiden für Mandantendaten aus. Geschäftstarife und API-Zugänge bieten je nach Anbieter Verträge, Auftragsverarbeitung und den Ausschluss der Nutzung Ihrer Eingaben für das Training. Anthropic etwa gibt an, Eingaben aus seinen kommerziellen Produkten standardmäßig nicht zum Training zu nutzen. Prüfen Sie solche Angaben immer im konkreten Vertrag, nicht nur auf der Werbeseite.
Ist ChatGPT mit § 203 StGB vereinbar?
Ja, wenn der Anbieter als „sonstige mitwirkende Person“ eingebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe. Seit 2017 erlaubt Absatz 3 ausdrücklich, Geheimnisse gegenüber Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit das für ihre Mitwirkung erforderlich ist.
Absatz 4 verlangt im Gegenzug, dass Sie diese Personen zur Geheimhaltung verpflichten. Wer das unterlässt, kann sich selbst strafbar machen, wenn die mitwirkende Person das Geheimnis unbefugt offenbart. Deshalb ist der Vertrag mit dem KI-Anbieter keine Formalie.
Was verlangt § 43e BRAO vom Vertrag mit dem KI-Anbieter?
Textform, eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung, eine Begrenzung auf das Erforderliche und eine Regel zu Subunternehmern. § 43e BRAO ist die berufsrechtliche Grundlage für die Einbindung von Dienstleistern.
Checkliste nach § 43e BRAO:
- Sorgfältige Auswahl des Anbieters (Abs. 2).
- Vertrag in Textform (Abs. 3 Satz 1).
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen (Abs. 3 Nr. 1).
- Kenntnisnahme nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich (Abs. 3 Nr. 2).
- Festlegung, ob weitere Personen herangezogen werden dürfen, und deren Verpflichtung in Textform (Abs. 3 Nr. 3).
- Bei Leistungserbringung im Ausland: vergleichbarer Schutz der Geheimnisse (Abs. 4).
- Beendigung der Zusammenarbeit, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden (Abs. 2 Satz 2).
Große Anbieter arbeiten mit Standardverträgen. Ob diese die Anforderungen abdecken oder eine Ergänzung nötig ist, müssen Sie im Einzelfall prüfen.
Reicht es, Mandantendaten zu anonymisieren?
Wenn die Anonymisierung wirklich gelingt, ja. Das ist schwieriger, als es klingt. Namen zu entfernen genügt oft nicht. Ein Sachverhalt mit Ort, Branche, Datum und Streitwert kann einen Mandanten erkennbar machen, vor allem in kleineren Städten.
Echte Anonymisierung heißt: Aus dem Text lässt sich mit vertretbarem Aufwand niemand mehr bestimmen. Für abstrakte Rechtsfragen („Welche Frist gilt für …?“) ist das leicht. Für die Arbeit an einem konkreten Schriftsatz meist nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf Anonymisierung, wenn Sie regelmäßig mit Mandatsinhalten arbeiten.
Welche Rolle spielt die DSGVO?
Eine eigenständige. Berufsrecht und Datenschutz gelten nebeneinander. § 43e Abs. 8 BRAO stellt klar, dass die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten unberührt bleiben.
Für den KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter brauchen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet, kommen die Regeln zur Übermittlung in Drittländer hinzu (Art. 44 ff. DSGVO). Außerdem gehören die Verarbeitung in Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
Brauche ich die Einwilligung des Mandanten?
Für allgemeine Kanzleiwerkzeuge in der Regel nicht, für mandatsbezogene Dienste unter Umständen schon. § 43e Abs. 5 BRAO verlangt eine Einwilligung, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient.
Ob ein allgemein eingesetzter KI-Assistent darunter fällt, wenn Sie ihn für ein bestimmtes Mandat nutzen, wird unterschiedlich beurteilt. Eine vorsichtige Lösung ist ein klarer Hinweis in der Mandatsvereinbarung, dass die Kanzlei KI-gestützte Werkzeuge unter Wahrung der Verschwiegenheit einsetzt. Die konkrete Formulierung sollten Sie berufsrechtlich prüfen.
Welche Tarife eignen sich für die Kanzlei?
Für Mandantendaten nur Geschäftstarife oder API-Zugänge mit passenden Verträgen. Die Anbieter unterscheiden ihre Angebote meist nach Zielgruppe. Die Bedingungen weichen je nach Anbieter und Tarif ab und ändern sich; die folgende Übersicht zeigt typische Unterschiede, keine Zusage für ein bestimmtes Produkt.
| Tarifart | Typische Zielgruppe | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Kostenlose Version | Privatpersonen | keine Mandantendaten; Trainingsnutzung und Speicherung prüfen |
| Bezahlter Einzeltarif für Privatkunden | Privatpersonen, Einzelnutzer | wie oben; oft kein AV-Vertrag |
| Team- oder Unternehmenstarif | Organisationen | AV-Vertrag, Ausschluss des Trainings, Verarbeitungsort, Verwaltung der Nutzer |
| API-Zugang | Entwickler, eingebettete Anwendungen | Vertrag, Aufbewahrungsfristen, Verarbeitungsort |
| KI-Funktion in der Kanzleisoftware | Kanzleien | ob ein externer KI-Anbieter eingebunden und vom Vertrag mit dem Softwarehersteller erfasst ist |
Prüfen Sie zusätzlich, ob Mitarbeitende private Konten für Kanzleiaufgaben nutzen. Das ist in vielen Organisationen der häufigste Weg, auf dem vertrauliche Daten in ungeeignete Tarife gelangen.
Wer haftet, wenn ChatGPT falsche Urteile nennt?
Sie. Die Verantwortung für einen Schriftsatz bleibt immer beim Anwalt. Sprachmodelle können Fundstellen, Aktenzeichen und Zitate erfinden, die plausibel klingen. Gerichte in mehreren Ländern haben sich bereits mit Schriftsätzen befasst, die solche erfundenen Zitate enthielten.
Deshalb gilt: Jede Fundstelle, jedes Aktenzeichen und jedes Zitat aus einer KI-Antwort wird in einer verlässlichen Quelle geprüft, bevor es verwendet wird. Das gehört als feste Regel in die KI-Richtlinie Ihrer Kanzlei.
Muss ich Mandanten über die KI-Nutzung informieren?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht für die interne Nutzung nach unserem Kenntnisstand nicht. Die Transparenzpflichten in Art. 50 KI-Verordnung betreffen vor allem Anbieter von Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, sowie Betreiber, die etwa Deepfakes erzeugen oder KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichen. Ein Schriftsatzentwurf, den eine Anwältin prüft und verantwortet, fällt nicht darunter.
Anders kann es sein, wenn die Kanzlei einen Chatbot auf ihrer Website einsetzt. Dann sollte für Besucher erkennbar sein, dass sie mit einer KI kommunizieren. Unabhängig von Pflichten gilt: Offenheit schafft Vertrauen. Ein Satz in der Mandatsvereinbarung oder auf der Website, wie die Kanzlei KI einsetzt, beantwortet Fragen, bevor sie gestellt werden.
Was sollte ich vor dem ersten Einsatz klären?
Tarif, Verträge, Datenregeln und Schulung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Nutzung welche Vorbereitung braucht.
| Nutzung | Beispiel | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ohne Mandatsbezug | Newsletter-Entwurf, allgemeine Rechtsfrage | Grundregeln im Team, Ergebnisprüfung |
| Anonymisierte Sachverhalte | abstrakte Fallfrage ohne erkennbare Personen | wie oben, plus Regeln zur Anonymisierung |
| Mandantendaten | Schriftsatzentwurf, Aktenauszug | Geschäftstarif oder API, Vertrag nach § 43e BRAO, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Prüfung Drittlandtransfer, ggf. Einwilligung |
| Besonders sensible Mandate | Strafsachen, Gesundheitsdaten | zusätzlich Prüfung, ob eine lokale KI sinnvoller ist |
Hinzu kommt die Schulung. Nach Art. 4 der KI-Verordnung müssen Kanzleien als Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Teams zu fördern. Was das konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber KI-Kompetenzpflicht in der Kanzlei.
Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand September 2026. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls und keine berufsrechtliche Beratung. Tarife und Vertragsbedingungen der genannten Anbieter ändern sich häufig.
Weiter: Wie wir KI in Kanzleien mit geprüften Tarifen, Verträgen und Teamregeln einführen, lesen Sie unter KI-Einführung in der Kanzlei.
Quellen: § 43a BRAO · § 43e BRAO · § 203 StGB · DSGVO (EU) 2016/679 · Anthropic: Nutzung von Daten für das Training (abgerufen im September 2026)
Dieser Ratgeber beschreibt technische und organisatorische Grundlagen. Er ist keine Rechtsberatung. Funktionen der genannten Produkte ändern sich häufig; wir prüfen die Angaben halbjährlich.
